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Burgruine Klingenhorn

Die Ruine steht auf einem felsigen Sporn südlich des Ültobels oberhalb Malans. Dominierend zwar, aber versteckt inmitten von Bäumen stehen der Hauptturm und Nebenbauten, bergseits gesichert durch einen natürlichen Graben. Der Turm ist noch bis auf eine Höhe von drei Geschossen erhalten. Im ersten Geschoss wurde wohl vor einigen Jahrzehnten ein Schartenfenster so weit ausgebrochen, dass es als Eingang benutzt werden kann. Im zweiten Geschoss befinden sich ein vermauerter Austritt, eine Schmalscharte, zwei Rauchabzüge und ein Hocheingang. Die Funktion einer Maueröffnung im dritten Geschoss ist nicht mehr ersichtlich. Reste eines Berings sind erkennbar, Mauerstücke sind z.T. am Umkippen. Balkenlöcher an der Innenseite des N-Beringes deuten auf weitere Gebäude hin. Westlich der Hauptburg finden sich Hinweise auf eine weite Vorburg. Es sind Spuren des teilweise trocken gemauerten Beringes erhalten, welcher vermutlich als Viehpferch diente.

Der Turm dürfte aus dem frühen 13. Jahrhundert stammen, jedoch liegen dazu keine schriftlichen Dokumente vor.

 

Möglicherweise ist Klingenhorn durch Erbschaft an die Vögte von Matsch gelangt, war doch Ulrich II. von Matsch mit Margarete von Vaz verheiratet. Am 12. März 1372 jedenfalls setzte Ulrich von Matsch seinem Gläubiger Rudolf von Underwegen für 200 Mark die vestin Klingenhorn gelegen ob Malans mit dem Gericht von Malans zu Pfand. Die Pfandlösung sollte nicht vor acht Jahren möglich sein, ferner blieb die Burg offen hus für die Vögte von Matsch. Am 28. Juni 1420 verlieh Ulrich Seger, Vogt und Inhaber des Gerichtes Malans, den Nachbarn von Malans Güter am Klingenhornerberg, bedingte sich aber eine Rückgabe wegen Eigengebrauch aus, wenn er selber oder Erben auf Klingenhorn sesshaft wären.

 

Zu Klingenhorn gehörte also das Gericht Malans. Die Burg scheint aber 1420 nicht bewohnt zu sein. Am 2. Oktober 1441 wird ein Gut in Malans erwähnt, dass zu der vesti Klingenhorn gehört. Als am 26. Juli 1497 Diepold von Schlandersberg und seine Gemahlin Ursula von Sigberg ihre Rechte am Klingenhornerberg an Hans Sutter zu Malans als Erblehen verliehen (es dürfte sich um den ehemaligen Burgbezirk handeln), bedingten sie sich den Rückfall des Erblehens aus, falls sie das schloss Klingenhorn wider ufbuwen würden. Die Feste muss demnach bereits im 15. Jahrhundert verlassen und dem Zerfall preisgegeben worden sein.

 

Literaturhinweise und Abbildungen

- Das Burgenbuch von Graubünden, Otto P.Clavadetscher / Werner Meyer, Orell Füssli

- Oberes Bild: Malans in der Bündner Herrschaft, Calanda Verlag Chur, Robert Donatsch

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